Auf Antrag der zuständigen Gremien der Katholischen Pfarrei und Kirchengemeinde St. Willibrord in Herzogenrath-Merkstein und nach Anhörung des Diözesanpriesterrates entwidme ich die auf den Titel St. Johannes Baptist geweihte Kirche in Herzogenrath-Merkstein, Römerplatz, 52134 Herzogenrath, gemäß c. 1222 § 2 CIC mit Wirkung zum 21. Dezember 2025 mit der Feier des letzten Gottesdienstes.
Die Kirche verliert ihre Weihung und wird profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch zurückgegeben. Sie verliert damit ihren Charakter als heiliger Ort.
Das Allerheiligste ist aus der Kirche St. Johannes Baptist zu entnehmen und in die Pfarrkirche zu überführen. Das ewige Licht ist zu löschen.
Die liturgischen Geräte und die weiteren sakralen Einrichtungsgegenstände sollen an anderem Ort ihrer Bestimmung gemäß weiterhin genutzt werden.
Begründung:
Die Kirche St. Johannes Baptist ist aufgrund starken Schimmel- und Schwammbefalls baufällig und trotz verschiedener Sanierungsversuche nicht mehr nutzbar. Eine umfassende Sanierung der Kirche würde die finanziellen Ressourcen der Kirchengemeinde St. Willibrord übersteigen. Die Kirche soll stattdessen abgerissen und das Grundstück verkauft werden.
Das Heil der Seelen der Gläubigen nimmt durch die Profanierung keinen Schaden, da die Gläubigen aufgrund der langjährigen Schließung dieser Kirche bereits in anderen Kirchen der Pfarrei (St. Willibrord, St. Thekla, St. Benno und Herz Jesu) eine neue geistliche Heimat gefunden haben und das dortige vielfältige gottesdienstlichen Angebot nutzen.
Nach sorgfältiger Prüfung und Würdigung aller Umstände war daher festzustellen, dass die inhaltlichen wie formalen Voraussetzungen für die Profanierung der Kirche St. Johannes Baptist gemäß c. 1222 § 2 CIC erfüllt sind und somit dem Antrag der zuständigen Gremien, insbesondere des Kirchenvorstandes, entsprochen werden konnte.
Dieses Dekret ist im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Aachen zu veröffentlichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäß c. 1734 §§ 1 und 2 CIC kann innerhalb von zehn Tagen nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger die Abänderung oder die Rücknahme dieses Dekrets beantragt werden. Der Antrag ist zu richten an den Bischof von Aachen, Ritter-Chorus-Straße 7, 52062 Aachen.
Aachen, 7. November 2025
+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen
Die sich in der Kirche St. Johannes Baptist, Herzogenrath-Merkstein, befindlichen Altäre verlieren mit Wirkung zum 16. Dezember 2025 ihre Weihung bzw. Segnung gem. c. 1238 § 1 in Verbindung mit c. 1212 CIC.
Soweit sich in den Altären Reliquienkapseln befinden, sind diese in Absprache mit der Abteilung Bau und Denkmalpflege der Kirchengemeinden im Bischöflichen Generalvikariat zu entnehmen und vorgenannter Abteilung zur würdigen Verwahrung zu übergeben.
Begründung:
Durch die Profanierung der Kirche St. Johannes Baptist und den beabsichtigten Abriss haben die sich in der Kirche befindlichen Altäre, auf denen das eucharistische Opfer gefeiert wird (c. 1235 § 1 CIC) und um die sich die Gläubigen zur Feier des Gottesdienstes versammeln, als zentrale Orte des Glaubensvollzuges ihre Funktion verloren und sind daher ebenfalls zu profanieren.
Dieses Dekret ist im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Aachen zu veröffentlichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäß c. 1734 §§ 1 und 2 CIC kann innerhalb von zehn Tagen nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger die Abänderung oder die Rücknahme dieses Dekrets beantragt werden. Der Antrag ist zu richten an den Bischof von Aachen, Ritter-Chorus-Straße 7, 52062 Aachen.
Aachen, 7. November 2025
+ Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen